Schutz vor Gewalt in Wohneinrichtungen
Menschen mit Behinderungen sind vor Gewalt zu schützen. Das gibt Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention vor. Wie kann der Schutz vor Gewalt in Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe verbessert werden und was braucht es dazu?
Eine neue Regelung im Sozialgesetzbuch verpflichtet seit diesem Jahr Einrichtungsträger dazu, Maßnahmen zum Gewaltschutz zu entwickeln, dazu gehören vor allem präventive Schutzkonzepte (§ 37a SGB IX). Diese gilt es nun umzusetzen. Im September dieses Jahres ist eine Studie der Universität Erlangen-Nürnberg im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erschienen, die vielfältige Handlungsansätze für den Gewaltschutz von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen formuliert. Diese Empfehlungen werden in der Veranstaltung aufgegriffen.
Ziel ist es, Ansätze im Bereich des Gewaltschutzes in der Eingliederungshilfe zu unterstützen, bestehende Handlungsnotwendigkeiten aufzuzeigen und deren Umsetzung zu diskutieren. Denn es ist noch viel zu tun.
Sie können die Veranstaltung per Livestream am 10. Dezember 2021, von 10:00 bis 16:00 Uhr auf dieser Webseite verfolgen.
Bitte melden Sie sich unter nachfolgendem Link zur Veranstaltung an.
Die barrierefreie Veranstaltung bietet folgende Assistenzen: Deutsche Gebärdensprache, Schriftsprache sowie Simultanübersetzung in Leichte Sprache.
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