28
Jan
2022
Entschädigungszahlung
Für queere Menschen, die aufgrund ihres Begehrens verfolgt wurden
Einvernehmliche homosexuelle Handlungen waren in unterschiedlicher Weise in der Zeit von 1945 bis 1994 nach den Paragrafen 175, 175a StGB bzw. 151 StGB–DDR unter Strafe gestellt. Dieses Verbot war aus heutiger Sicht in besonderem Maße grundrechts– und menschenrechtswidrig.