Nach der Streichung des §219a StGB: Welche Probleme sind gelöst – welche bleiben? Situationsanalyse für Berlin

Posted by on Jun 14, 2022 in

Anlässlich der Streichung des §219a StGB „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ laden wie Sie herzlich ein.

Seit der Anzeige gegen die Ärztin Kristina Hänel 2017 steht der Paragraf 219a, der die Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft untersagt, in der öffentlichen Kritik. Nach der viel kritisierten Reform durch die vorherige Bundesregierung 2020 wurde im Januar dieses Jahres ein neuer Referentenentwurf zur ersatzlosen Streichung des Gesetzes durch den Bundesjustizminister eingebracht. Am 23.06.2022 um 9:00 Uhr wird die 3. Lesung und Verabschiedung des Gesetzentwurfes im Bundestag stattfinden.

Anmeldung unter: lv.berlin@profamilia.de

Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie einen Zoom-Link für die Veranstaltung.