Vor zehn Jahren, am 5. Dezember 2001, trat das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) in Kraft, das bei der Bundesverwaltung und den Bundesgerichten für die Gleichstellung von Frauen und Männern sorgen soll. "Ein Gesetz kann nur so gut sein, wie die Bemühungen um seine Umsetzung hoch sind", kritisierte die Vorsitzende des Deutschen Frauenrates (DF) anlässlich des Jahrestages den aktuellen Frauenanteil bei den Führungspositionen in den Ministerien "Eine Kultur der Gleichstellung sieht anders aus." Der DF wolle, dass aus einem gut gemeinten ein wirkungsvolles Gesetz werde.