LandesFrauenRat Berlin e.V.
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Der Deutsche Frauenrat (DF) hat in einer Stellungnahme den Entwurf für ein Gesetz zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente begrüßt, übt aber auch herbe Kritik: Anders als die Autorinnen und Autoren des Gesetzentwurfes macht der DF sehr wohl eine unterschiedliche Betroffenheit von Männern und Frauen aus. Ihm fehlt die "fördernde geschlechtersensible Differenzierung". Es reiche nicht, Gesetzestexte in einer geschlechtergerechten Sprache abzufassen. So fehlten zum Beispiel die Ansätze für eine geschlechtersensible Berufsberatung und eine geschlechtersensible Weiterqualifizierung der in der Beratung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie dies 2008 im CEDAW Schattenbericht der „Allianz von Frauenorganisationen Deutschlands“ gefordert worden ist.
Die neue Form der Gliederung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in dem Referentenentwurf für das Gesetz trage zur Erleichterung der Handhabung bei und sei deshalb zu begrüßen, so der DF. Frauenförderung sei inzwischen zwar als eigenständiges Ziel bei der Arbeitsförderung erkannt, werde aber nun nicht mit Inhalten gefüllt. Stattdessen wollten redaktionelle Änderungen, „die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern“ umsetzen. "So sehr wir das Bemühen um eine geschlechtergerechte Sprache begrüßen – in der Sache sind wir der tatsächlichen Gleichbehandlung damit noch keinen Schritt weiter gekommen, wenn die geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung sich in einer Floskel erschöpft und weder nachvollziehbar ausgestaltet wird noch nachprüfbare Ergebnisse erkennen lässt", heißt es in der Erklärung. Und weiter: "Ganz grundsätzlich ist der Sache auch mit einem geschlechterneutral formulierten Gesetz nur dann gedient, wenn die untergesetzlichen Ausführungsbestimmungen ebenfalls geschlechtersensibel ausgestaltet und formuliert sind bzw. von entsprechend geschultem Personal geschlechtersensibel gehandhabt werden." Vor diesem Hintergrund fordert der DF "in Sprache, statistischer Auswertung wie auch im rechtlichen Regelungsgehalt solange eine fördernde geschlechtersensible Differenzierung, wie die tatsächliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitsmarktpolitik noch nicht erreicht ist".