Bundestag beschließt Hilfetelefongesetz

Der Bundestag hat am 1. Dezember einstimmig den Gesetzentwurf zur Einrichtung des Frauenhilfetelefons beschlossen, den Bundesfrauenministerin Kristina Schröder (CDU) im Sommer vorgelegt hatte. Frauenorganisationen haben das so genannte Hilfetelefongesetz einhellig begrüßt, weisen aber auch darauf hin, dass die bestehende Infrastruktur für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder wie Frauenhäuser oder Beratungs- und Interventionsstellen auf eine sichere, stabile finanzielle Basis gestellt werden muss.

"Wir haben in Deutschland ein sehr gutes und dichtes Netz von Frauenhäusern und Beratungsstellen vor Ort. Das Problem ist, dass es oft lange dauert, bis bedrohte und misshandelte Frauen den Weg zu Rat, Schutz und Hilfe finden. Mit dem Hilfetelefon stellen wir Gewaltopfern eine 'Erste-Hilfe-Nummer' zur Seite, damit der Schritt aus der Gewalt einfacher und schneller möglich wird", erläuterte Frauenministerin Schröder das neue Gesetz. Bisher habe ein niedrigschwelliges Hilfeangebot gefehlt, das jederzeit und anonym erreichbar sei sowie Frauen den Weg zu den Unterstützungseinrichtungen vor Ort weise. Das bundesweite Hilfetelefon soll jetzt diese Lücke schließen. Das neue Angebot sei gerade für solche Gewaltopfer wichtig, für die der Weg in eine Beratungsstelle körperlich, sprachlich oder kulturell bedingt eine große Hürde darstelle, wie etwa Frauen mit Migrationshintergrund, Opfer von Menschenhandel und Zwangsverheiratung oder Frauen mit Behinderung. Zielgruppen sind neben den Betroffenen auch Menschen aus ihrem sozialen Umfeld und Personen, die beruflich oder ehrenamtlich gewaltbetroffene Frauen beraten, informierte das Bundesministerium.

Was genau ist vorgesehen?
Unter einer bundesweit einheitlichen Rufnummer bieten qualifizierte Beraterinnen vertraulich Beratung an und vermitteln an Anlaufstellen vor Ort. Das Hilfetelefon wird kostenfrei rund um die Uhr erreichbar sein. Die Beratung wird barrierefrei und bei Bedarf mehrsprachig angeboten. Das Hilfetelefon wird jetzt auf Grundlage des beschlossenen Gesetzes aufgebaut. Im Laufe des kommenden Jahres sollen die Beraterinnen eingestellt, eine Datenbank als Grundlage für die Weitervermittlung zu Beratungsstellen und Frauenhäusern eingerichtet und eine Öffentlichkeitskampagne gestartet werden. Die Freischaltung ist für Ende 2012 geplant.

Mehr Informationen dazu auch auf dieser Website unter http://www.landesfrauenrat-berlin.de/node/171
Stellungnahmen und Informationen des Deutschen Frauenrates zum Thema unter http://www.frauenrat.de/deutsch/infopool/informationen/informationdetail...

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