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Vor zehn Jahren, am 5. Dezember 2001, trat das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) in Kraft, das bei der Bundesverwaltung und den Bundesgerichten für die Gleichstellung von Frauen und Männern sorgen soll. "Ein Gesetz kann nur so gut sein, wie die Bemühungen um seine Umsetzung hoch sind", kritisierte die Vorsitzende des Deutschen Frauenrates (DF) anlässlich des Jahrestages den aktuellen Frauenanteil bei den Führungspositionen in den Ministerien "Eine Kultur der Gleichstellung sieht anders aus." Der DF wolle, dass aus einem gut gemeinten ein wirkungsvolles Gesetz werde.
„Natürlich ist ein Gesetz besser als keines. Das sehen wir etwa beim Thema Frauen in Führungspositionen. Während in der ‚gesetzlosen‘ Privatwirtschaft Spitzenfrauen noch immer in homöopathischen Dosen vorkommen, sieht es in den Bundesverwaltungen deutlich besser aus. Aber besser heißt nicht gut", so Brouwers und verweist auf die 14 Bundesministerien: "Sie werden derzeit von acht Ministern und sechs Ministerinnen geleitet, das entspricht einer Frauenquote von knapp 43 Prozent. Bei den Parlamentarischen StaatssekretärInnen kommen auf 21 Männer sechs Frauen (22,2 Prozent), bei den beamteten StaatssekretärInnen auf 19 Männer fünf Frauen (20,8 Prozent). Bei den Abteilungsleitungen ist das Missverhältnis noch größer, dort liegt der Frauenanteil deutlich unter zwanzig Prozent. Eine Kultur der Gleichstellung sieht anders aus", so ihr Fazit.
"Ein Gesetz kann nur so gut sein, wie die Bemühungen um seine Umsetzung hoch sind. Und da gibt es große Unterschiede", weiß die DF-Vorsitzende. "In einigen Bundesministerien sind zumindest die beiden obersten Leitungsebenen bereits weitgehend geschlechtergerecht besetzt, in anderen herrscht nach wie vor eine männliche Monokultur. Besonders beschämend ist, dass sich selbst das Bundesfrauenministerium zwei männliche Staatssekretäre leistet und nur eine der fünf Abteilungen von einer Frau geleitet wird."
Für Brouwers ist klar: "Die gläserne Decke für Frauen kann nur von oben durchstoßen werden: Indem Chefs und Chefinnen mehr professionellen Ehrgeiz und Verantwortung für Gleichstellung entwickeln, Ziele vereinbaren und dafür sorgen, dass sie umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund ist auch die Forderung des Interministeriellen Arbeitskreises der Gleichstellungsbeauftragten der obersten Bundesbehörden nach einem Klagerecht gegen gleichstellungsfeindliche Personalmaßnahmen mehr als angemessen. Wir wollen, dass aus einem gut gemeinten endlich ein wirkungsvolles Gesetz wird."