LandesFrauenRat Berlin e.V.
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Die Einrichtung eines bundesweiten Hilfetelefons sei ein weiterer Meilenstein im Bemühen, Gewalt an Frauen abzubauen, kommentiert die Koordinierungsstelle des BIG e.V. den jetzt vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegten Referentenentwurf. Die Berliner Initiative, die sich seit über fünfzehn Jahren mit dem Thema beschäftigt, begrüßt diesen Entwurf in der Hoffnung, "auf diesem Weg ein weiteres niedrigschwelliges Unterstützungsangebot für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder zu erhalten". Das Hilfetelefon soll zum 1. Januar 2013 frei geschaltet werden und Betroffenen künftig den Zugang zu Beratungsangeboten erleichtern.
BIG wünscht sich in seiner Stellungnahme, dass "das positive Vorhaben eines Hilfetelefons gesetzlich ausreichend flankiert wird" und unterbreitet dazu Vorschläge. Wesentlich sei die dauerhafte finanzielle Absicherung jenseits von "Regierungskonstellationen oder Finanzengpässen". Ebenso sollte konkretisiert werden, was mit der Finanzierung der notwendigen Personal- und Sachausstattung gemeint sei, zum Beispiel "durch die Fixierung von Mindestausstattungen und -standards". Ferner müsse die Qualifizierung der Beraterinnen gesetzlich fixiert werden. Die in der Gesetzesbegründung genannten beruflichen Qualifikationen würden "möglicherweise nicht hinreichende Gewähr für eine bei häuslicher Gewalt notwendige spezifische Beratungserfahrung" bieten, so BIG. "Voraussetzung für diese Beratungsarbeit sollte jeweils eine gesonderte auf die Komplexität der Beratung ausgerichtete Zusatzqualifizierung sein, die besonders im Rahmen des Aufbaus des Hilfetelefons gefördert werden sollte."
Die festgestellten Anforderungen der Zusammenarbeit auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene seien für die erfolgreiche Arbeit des Hilfetelefons unerlässlich. "Die Schaffung und Erhaltung dieser Strukturen ist auf kompetente Koordinierung angewiesen. Wem diese Aufgabe obliegt, wird nicht deutlich. Wenn das Hilfetelefon diese Aufgabe sinnvollerweise übernimmt, muss es mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet sein, was auch im Gesetz formuliert sein sollte", fordert BIG in der Stellungnahme. Positiv bewertet die Koordinierungsstelle die Option eines proaktiven Ansatzes, womit hier die Weiterleitung der Daten an Unterstützungseinrichtungen mit Zustimmung der betroffenen Frau gemeint ist. "Dies analog als Möglichkeit, durch das Hilfetelefon vorzusehen und damit Frauen den Zugang zu Hilfe zu erleichtern, würde eine besondere Innovation darstellen. Dies sollte jedoch nur in Abstimmung mit den bestehenden Hilfeeinrichtungen, unter Einbeziehung der tatsächlich vorhandenen Ressourcen und mit gesonderten Kooperationsvereinbarungen erfolgen", so die Empfehlung der Fachfrauen.
Mehr Informationen bei BIG: http://www.big-koordinierung.de/mitteilungen/1107_hilfetelefon.htm