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Charta der Vielfalt künftig als Verein
Aus der Initiative „Charta der Vielfalt“ soll jetzt ein Verein werden: „Ich freue mich, dass erste Unternehmen ihre Bereitschaft signalisiert haben, die ‚Charta der Vielfalt‘ in der neuen Vereinsstruktur aktiv mitzugestalten und zu finanzieren. Die Förderer setzen damit ein Signal, dass sie gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und das Thema Diversity Management in Deutschland voran bringen wollen", ruft Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer zur Unterstützung der neuen Struktur auf. Sie sei "zuversichtlich, dass noch weitere Organisationen dazustoßen", so Böhmer. Mit der Gründung des Vereins Charta der Vielfalt e.V. soll im September 2010 eine neue Trägerstruktur für die Initiative „Charta der Vielfalt“ geschaffen werden. Als Public-Private-Partnership wird der Verein in Zukunft die Geschäfte der Initiative führen und deren Aktivitäten finanzieren. Seit Anfang 2009 wurde in mehreren Schritten die neue Struktur entwickelt: Nach Auskunft der Regiestelle hat die Online-Befragung vor einem Jahr ein breites Meinungsbild aus dem Kreis der Unterzeichner geschaffen, wie die „Charta der Vielfalt“ weiterentwickelt werden soll. Die Befragung wurde im Fachbeirat ausgewertet und diskutiert. Das auf dieser Grundlage entwickelte Modell setze auf die Bereitschaft einzelner Unterzeichnerorganisationen sich im Rahmen eines Vereins verstärkt für die Initiative zu engagieren und biete im Gegenzug Gestaltungsmöglichkeiten für die Förderer über deren Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, heißt es. Voraussetzung für ein Engagement im Verein ist die Zusage über eine Förderung in Höhe von 15.000 Euro pro Jahr über drei Jahre als Mitgliedsbeitrag. Fördermitglieder müssen ferner die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet haben. Die Vereinsmitglieder bilden die Mitgliederversammlung, in der in Zukunft die strategischen Weichen für die Initiative gestellt werden. Ein in diesem Kreis gewählter Vorstand leitet die Geschäfte und trifft grundsätzliche Entscheidungen. Für die operative Leitung der Geschäftsstelle wird eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer berufen. Die Vereinsmitglieder verpflichten sich mit dem Beitritt zum Verein zur Wahrnehmung der Interessen aller Unterzeichnerorganisationen. Darüber hinaus sieht die Satzung einen Beirat mit beratender Funktion für den Vorstand vor, in dem alle Unterzeichnersegmente aus Großunternehmen, KMU, Kleinunternehmen und der öffentlichen Hand vertreten sind. Interessierte erhalten weitere Informationen unter info@vielfalt-als-chance.de. |
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Letzte Änderung:
03.09.2010
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